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Aktuelle Informationen des Verbandes der
DEUTSCHEN WEINANALYTIKER E.V.
Verband der Deutschen Weinanalytiker

 

 
     
 

Offizielle Mitteilung
zur Erstellung des Formulares zur Beantragung der
Amtlichen Prüfungsnummer für Wein und Sekt

 
 
 
 
 
Jeder Wein, ab der Qualitätsstufe "Qualitätswein", benötigt zur Erlangung der Amtlichen Prüfungsnummer neben einer sensorischen Prüfung durch eine staatliche Institution ein Analysenzertifikat, das von einem amtlich zugelassenem Laboratorium auf einem amtlichen Formular zu erstellen ist.

Dieses Formular gliedert sich in zwei Teile, die sich optisch in einem linken und einem rechten Teil darstellen. Die Verantwortlichkeit der Ausfüllung gliedert sich dementsprechend.

a) Seitenteil links:

1. Teil: Diese linke obere Seite beinhaltet ein Angabefeld, das die Daten enthält, die die spätere Bezeichnung des Weines darstellt. Diese Werte sind vom Antragsteller dem Laboratorium verbindlich mitzuteilen, denn sie stellen die Basis der Analytik dar.
Für diese Angaben ist der Antragsteller verantwortlich.

2. Teil: Analysenzertifikat
Für diesen Teil ist der Analytiker verantwortlich - sowohl für die Richtigkeit der Analysenwerte, als auch für die Angabe der Methode (Code), nach der die Analyse durchgeführt wurde. Dies dokumentiert das Laboratorium mit der Unterschrift des Untersuchungs- Verantwortlichen auf diesem linken Seitenteil.

b) Seitenteil rechts:

Für diesen Seitenteil ist allein der Antragsteller eigenverantwortlich - er ist von ihm auszufüllen. Selbstverständlich kann der Analytiker ihm dabei hilfreich zur Seite stehen und auch nach Angaben des Antragstellers die anzugebenden Werte schriftlich einsetzen. Dies ist allerdings nur als Dienstleistung anzusehen, die keine Verantwortlichkeit nach sich zieht.

Es muss gewährleistet sein - und der Antragsteller muss dies bestätigen - daß Angaben wie Wein-Nummer, Mostgewicht, Anreicherung, Entsäuerung und andere Angaben auch im Kellerbuch bzw. Fassweinbuch protokolliert sind. Das gleiche gilt auch für die Angabe der Süssreserve. Es muss gewährleistet sein, dass deren Verwendung mit Liter-Angabe schriftlich im Kellerbuch eingetragen ist.
Eine Beratung über die Parameter Glucose und Fructose ist als Dienstleistung anzusehen, die allerdings keinerlei Haftung nach sich zieht. Sie dient zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Antragsstellers und muss von diesem in Auftrag gegeben werden.
Haftbar für alle Angaben dieses rechten Seitenteiles ist der Antragsteller, der dies auch mit seiner Unterschrift auf dieser rechten Seite dokumentiert.

Wir bitten dieses bei allen zukünftigen Anstellungen zu berücksichtigen.

Ihr Weinfachlaboratorium